Küstenpatent Kroatien


Ebenso wie in den meisten Ländern gibt es auch in Kroatien eine Führerscheinpflicht.
In Kroatien gilt Diese für Boote und Yachten, sowie Schiffe unter Segel und Motor.
Es gibt vier Patente für das Befahren der kroatischen Küstengewässer.
An dieser Stelle einige wenige Tipps:
Bevor Sie selbst ein Boot führen, sollten Sie jedoch mindestens eine ausreichende
Praxisunterweisung in Anspruch nehmen, da eine praktische Ausbildung nicht Bestandteil der Prüfungsvorbereitung ist. Die Prüfung wird mündlich abgehalten.
Die eigentliche Erfahrung wächst dann mit Ihren Törns von Tag zu Tag.
Unterschätzen Sie aber nie die Notwendigkeit, sich ständig über das Wetter zu informieren.

Norbert Kühn
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Hier nun die wichtigsten Informationen zum Inhalt der einzelnen Patente:

"Boat Skipper A"
   berechtigt zum Führen von Booten von nicht mehr als 7 Meter Länge und einer
   Motorleistungbis 15 kW (20 PS).
   Das Patent gilt im Fahrtenbereich III, das heißt bis zu 6 Seemeilen vor der Küste.
   Mindestalter: 16 Jahre

"Boat Skipper B"
   berechtigt  zum Führen von Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeugen bis 30 BRZ.
   Die UKW-Funkberechtigung ist inbegriffen.
   Es gibt keine Begrenzung der Motorleistung.
   Mindestalter: 18 Jahre
   Eine kommerzielle Nutzung (nur ohne gewerbsmäßige Crew) ist auf den Fahrtbereich III
   (6 Seemeilen) beschränkt.

-   "Boat Skipper C"
   berechtigt zum Führen von Booten und Yachten wie beim "Boat Skipper B", jedoch für
   Fahrtbereiche I und II, bei kommerzieller Nutzung mit gewerbsmäßiger Crew im
   Passagierbetrieb (auch Charteryachten) auf Fahrtbereich III beschränkt.
   Ohne Beschränkung für Yachten bis12 Meter Länge.
   Die Erlaubnis gilt fünf Jahre bei kommerzieller Nutzung. Danach ist eine erneute ärztliche
   Untersuchung nötig.

"Yachtmaster A"
   berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten  bis 100 BRZ im privaten und
   kommerziellen Bereich im Fahrtbereich I und II (keine Seemeilenbeschränkung)
   Die Erlaubnis gilt fünf Jahre bei kommerzieller Nutzung. Danach ist eine erneute
   amtsärztliche Untersuchung nötig.
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Jedes dieser Patente gilt nur in Kroatien und wird in anderen Ländern nicht anerkannt.
Das bedeutet, daß ein in Kroatien erworbenes Patent z.B. nicht in Deutschland anerkannt
wird. Wer also ausschließlich in Kroatien ein Befähigungszeugnis benötigt, kommt damit aus.
Ein in Deutschland erworbener Sportbootführerschein See, das Seefunkbetriebszeugnis
(z.B. das SRC) und die anderen Befähigungsnachweise werden überall anerkannt. 
Der gewisse Mehraufwand lohnt sich also für die meisten zukünftigen Skipper.